Die Grundlage unserer Arbeit bilden die seit 1976 in der politischen Bildungsarbeit anerkannten, didaktischen Prinzipien, die im sogenannten „Beutelsbacher Konsens“ formuliert wurden. Dieser Konsens beinhaltet ein sogenanntes „Überwältigungsverbot“, respektive die Indoktrination des Lehrenden, die Reflexion und Berücksichtigung von kontroversen Positionen in Wissenschaft und Gesellschaft sowie die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu einer eigenen Meinung und Urteilsbildung.